Das politische System

Das politische System: Gemäß der algerische Verfassung von 1996 ist Algerien eine präsidentielle Republik mit einem alle fünf Jahre durch das Volk gewählten Staatsoberhaupt an der Spitze. Er ernennt und entlässt den nur ihm verantwortlichen Ministerpräsidenten als Vorsitzenden der Exekutive. Das die legislative Gewalt ausübende Parlament besteht aus der Nationalen Volksversammlung (Assemblé Populaire Nationale), deren 389 Mitglieder alle fünf Jahre gewählt werden und einem Rat der Nation (Conseil de la Nation/Majlis al-’Umma), von dem 96 Mitglieder alle sechs Jahre voll und alle drei Jahre zur Hälfte von den Kommunalräten neu gewählt und die restlichen 48 Mitglieder vom Staatsoberhaupt ernannt werden. Alle Algerier besitzen ab 18 Jahren das Wahlrecht.

Die Verfassung orientiert sich laut Artikel 9 an islamischer Ethik und den Werten der Novemberrevolution. Im Justizwesen bestehen französisches und islamisches Recht nebeneinander. Das Gerichtswesen sieht Volkstribunale (Zivilrecht) und Strafvolksgerichte (Strafrecht) vor. Höchste Instanz ist der Oberste Gerichtshof.

Wahlen

Bei den Wahlen zur Nationalen Volksversammlungen 2012 gewann die regierende Nationale Befreiungsfront 221, dieNationale Demokratische Sammlung (RND – Nationaldemokraten) 70, die islamistische Allianz Grünes Algerien (aus Gesellschaftsbewegung für Frieden, Ennahda und Bewegung für Nationale Reform 47, die Front Sozialistischer Kräfte (FFS) 21, die Unabhängigen 19, die Arbeiterpartei (PT – Arbeiterbewegung) 17 und Sonstige 78 Sitze.

Algerien ist seit 1962 Mitglied der vereinten Nationen und hat Beobachterstatus in der WTO. Algerien ist Mitglied der Afrikanischen Union (AU), der Arabischen Liga, der Organisation erdölexportierender Staaten (OPEC) und der Organisation arabischer erdölexportierender Staaten (OAPEC).

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